Das politische Unvermögen mit dem Schonvermögen
Freitag, 16. Oktober 2009 – 11:16 Uhr
In Berlin finden nach der Bundestagswahl die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und FDP statt. Einer der ersten „Erfolge“ der vermeldet wird: die FDP konnte sich durchsetzen, das Schonvermögen eines jeden liegt fortan bei 750 Euro statt wie bisher 250 Euro pro Lebensjahr. Na wow! Aber ist dies wirklich ein liberaler Verhandlungserfolg oder bloße Augenwischerei?
Kurz, Wikipedia zum Schonvermögen:
Das Schonvermögen ist im deutschen Sozialrecht derjenige Vermögensanteil, den der Berechtigte vor dem Bezug einer Sozialleistung nicht verwerten muss, um seinen Lebensunterhalt zu sichern.
Jeder, der jetzt der Meinung ist das der Staat allein für Gerechtigkeit sorgen kann, und dabei auch noch effizient ist, sollte spätestens gleich die Hände über’m Kopf zusammenschlagen.
Da wird das Schonvermögen (in diesem Zusammenhang von Vermögen zu sprechen ist alleine schon eine starke Nummer!) also verdreifacht (Ohoo!), von 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr. So hat ein 30jähriger nun also ein Schonvermögen von 22.500 Euro statt wie bisher 7.500 Euro. Geld, das er sparen kann und das er nicht verwerten muss wenn er in die Lage kommt, Arbeitslosengeld II beziehen zu müssen.
Das Konzept das dahinter steckt ist einfach: wer ein gewisses Vermögen hat, hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen denn er kann ja durch sein besagtes „Vermögen“ bestens selbst für sich aufkommen bis er die Grenze des für ihn geltenden Schonvermögens erreicht. Nicht in das Schonvermögen eingerechnet werden allerdings ein angemessenes Fahrzeug oder eine angemessene selbstgenutzte Immobilie, denn von einer Immobilie die man bewohnt, kann man sich schließlich nur schwer ernähren.
Genau an dieser Stelle ist jedoch der Knackpunkt (zumindest einer davon)! Ansprüche auf die verfassungsrechtlich verankerte Grundsicherung dürfen sich einfach nicht an der Höhe eines möglicherweise vorhandenen „Vermögens“ orientieren, sondern der Maßstab muss einzig und allein am realen Einkommen festgemacht werden.
Ich möchte das an einem Beispiel erklären, spätestens da sollte es klick machen warum der Staat mit seiner Politik des Schonvermögens seine Bürger und sich selbst in die Armut treibt.
Angenommen ich bin unser oben genannter 30jähriger mit einem Schonvermögen von nun 22.500 Euro. Ich wurde ausgemustert, habe nach dem Abitur zügig studiert und bin nach 8 Semestern mit dem Bachelor in der Tasche direkt im Arbeitsmarkt unbefristet untergekommen. Glück gehabt, soweit. Je nach Studienrichtung ist ein Einstiegsgehalt von 3.500 Euro Brutto durchaus realistisch. Von diesen 3.500 Euro bleibt nach Abzug aller direkten Steuern und (Sozial-)Abgaben ein Nettogehalt von rund 2.050 Euro (was allein schon ein Unding ist, aber das ist ein anderes Thema). Darin enthalten 740 Euro Einkommenssteuer.
Gehen wir nun weiter davon aus, ich ich bin nicht nur ein fleißiger, sondern auch ein sparsamer 30jähriger. Nachdem ich mit 24 ins Berufsleben eingestiegen bin, habe ich monatlich 750 Euro von meinen 2.050 Euro sparen können. Also in etwa den Betrag, um den ich vom Fiskalstaat unter dem Vorwand der Steuerpflicht bereits enteignet wurde. Ich spare gezielt auf eine Eigentumswohnung hin, allerdings nicht mit Bausparvertrag, denn die bringen wenig Zinsen und machen mich zudem unflexibel was die Verwendung meines Geldes angeht.
Ich habe mir aber eine schnucklige kleine Eigentumswohnung in einem angenehmen Wohnviertel ins Auge gefasst; mit einer angemessenen Größe, 60-70qm die mir erst einmal vollkommen reichen. Ich bin also noch weit unter der gesetzlichen Grenze, die bei 120qm für eine Eigentumswohnung liegt. Der Preis für die Eigentumswohnung im gewünschten Viertel liegt bei, sagen wir, 70.000 Euro.
Nun bin ich nach 6 Jahren im Betrieb von einer Insolvenz betroffen. Ich habe in der Zeit ein gutes Verhältnis zu meinem Chef aufgebaut, weswegen ich von der Insolvenz auch persönlich schwer mitgenommen bin. Also nehme ich eine kleine Auszeit, denn für Urlaub war während ich noch gearbeitet habe ohnehin kaum Zeit. Ich reise 4 Monate in der Welt herum, besichtige andere Länder, lerne neue Kulturen kennen und tanke Kraft für die Arbeitssuche, die mir ja nun demnächst bevorsteht. Leider befinden wir uns wieder einmal in einer schweren Wirtschaftskrise und die Jobs fallen nicht so einfach vom Himmel.
So kommt es also, dass ich mich selbst nach einem Jahr noch auf der Arbeitssuche befinde. Außerdem ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, an dem ich statt Arbeitslosengeld I, nun Hartz 4-Empfänger werde.
Ich denke wir sind uns einig wenn ich behaupte: diese Situation ist alles andere als abwegig oder gar ein absoluter Ausnahmezustand.
Erinnern wir uns noch einmal an die Fakten: ich habe 6 Jahre gearbeitet und monatlich 750 Euro gespart. Das macht ein „Vermögen“ von insgesamt 54.000 Euro. Fehlen mir also nur noch wenige Tausend Euro (denn ich habe ja Zinsen auf mein Vermögen bekommen, von denen meine Bank allerdings bereits 25% an Kapitalertragssteuer direkt wieder an den Fiskus für mich abführen durfte).
Dummerweise liegen 54.000 Euro aber gerade 31.500 Euro über meinem Schonvermögen das, wir erinnern uns 22.500 Euro beträgt. Kurz vor dem Ziel mir meine gewünschte Eigentumswohnung zulegen zu können, werde ich also gezwungen bis zu 31.500 Euro meines Vermögens auszugeben, bevor ich den ersten Cent staatliche Unterstützung erhalte und zwar solange, wie ich keine Arbeit finde. Derjenige, mit einer selbstgenutzten Eigentumswohnung mit einem Wert von 54.000 muss dies jedoch nicht und bekommt unter Umständen die volle Grundsicherung in Höhe von 359 Euro, der Staat spart hier ggü. anderen Bezugsberechtigten ohne Einkommen oder Immobilie jedoch lediglich die Mietkosten.
Jetzt überlegen wir uns, das wäre mir 2 Jahre später passiert, mit 32. Mein Schonvermögen wäre lediglich 1.500 Euro höher, nun bei 24.000 Euro. Ich konnte aber 2 Jahre weiter meine 750 Euro monatlich auf die hohe Kante packen und mir endlich für 70.000 Euro meine Traum-Eigentumswohnung kaufen. Mir bleibt ein Restvermögen von 2.000 Euro. Doch da eine Wohnimmobilie nicht in die Bemessung meines Vermögens eingeht, habe ich direkt Anspruch auf Sozialleistungen, denn die 2.000 Euro liegen weit unter der Grenze des Schonvermögens. Klasse!
Wie kann man das System entschärfen und gerechter machen? Wie bereits erwähnt ist ein solches System nur dann wirklich gerecht wenn es vom realen Einkommen ausgeht, nicht von einem etwaigen „Vermögen“. Dieses Einkommen muss nach Abzug der Steuern mit der Grundsicherung verrechnet werden, nur so ist die Gerechtigkeit einer zwangssteuerfinanzierten Grundsicherung gewährleistet.
Auch hier ein kurzes Beispiel: Unsere 54.000 Euro zu 3% auf dem Tagesgeldkonto angelegt, bringen im Jahr 1.620 Euro an Zinsen (Brutto!), nach Abzug der Abgeltungssteuer i.H.v. 25% bleiben noch stolze 1.210 Euro, also ziemlich genau 100 Euro im Monat. Diese 100 Euro können nun auf die Grundsicherung von aktuell 359 Euro angerechnet werden, unser Beispiel-30jähriger würde nun also die Erstattung seiner Mietkosten bekommen PLUS die gewöhnliche Grundsicherung in Höhe von 359 Euro MINUS die 100 Euro Zinserlös, die er vorübergehend für seine Lebenshaltungskosten aufbringen müsste. Streng genommen liegen die 100 Euro sogar unter der Zuverdienstgrenze, weswegen er Anspruch auf volle Grundsicherung haben MÜSSTE. Es wird ihm hier die Möglichkeit erhalten, beim nächsten Mal wenn er arbeitslos wird und dann kein Vermögen mehr besitzt, diesmal in einer Eigentumswohnung zu wohnen.
Der Staat müsste ihm also beim nächsten Mal nicht einmal mehr die Mietkosten erstatten und würde somit auch in dort massiv Kosten sparen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht also wesentlich günstiger als würde er mich dazu zwingen wieder bei NULL (bzw. 22.500 Euro) mit dem Sparen anzufangen und mir beim nächsten Mal dann Grundsicherung PLUS Mietkosten zu bezahlen.
Das bedeutet: das „Schonvermögen“ als Grundlage für die Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 2 muss komplett ausgesetzt werden und durch ein System ersetzt werden, welches die Einkünfte aus Kapitalerträgen als Maßstab nimmt. Befindet sich das Geld auf einem Sparbuch für das es keine Zinsen gibt, sollte sich der Staat bei der Berechnung maximal zumuten dürfen vom Basiszinssatz der deutschen Bundesbank auszugehen. Alles andere ist faktisch Enteignung der eigenen Bürger. Dies erschwert es den Bürgern für privates Eigentum zu sorgen und ist nicht einmal aus volkswirtschaftlicher Betrachtung in irgendeiner Art und Weise vorteilhaft für den Staat oder gar effizient.
Für die FDP ist die Aussage statt Volkseigentum, ein „Volk von Eigentümern“ haben zu wollen, aus dieser Sicht wohl eher ein Lippenbekenntnis. Andernfalls hätte man sich nicht um die Überarbeitung sondern um die Abschaffung bzw. Ersetzung des Prinzips „Schonvermögen“ einsetzen müssen. Eine mögliche Idee dazu habe ich eben grob beschrieben.
Tags: Enteignung, Fiskalstaat, Hartz 4, Schonvermögen, Sozialismus, Steuerpolitik







